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- eine abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung (z.B. Erzieher/in, Jugend- und Heimerzieher/in, Heilerziehungspfleger/in) oder auf Antrag gleichwertiger Abschluss einer pädagogischen Ausbildung sowie
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach der staatlichen Anerkennung