- Anerkennung als berufliche Fortbildung und Umschulung bei Renten- und Sozialversicherungsträgern und bei der Agentur für Arbeit
- Die Absolventinnen und Absolventen unseres Fachbereiches sind seit Mai 2006 entsprechend des Beschlusses des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden Württemberg auch anerkannte Fachkräfte in „erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung“.
- Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart schreibt am 08. März 2000:
„Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir Ihnen bestätigen, dass wir Absolventen Ihrer dreijährigen Ausbildung nach § 6 Abs. 2 Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 16.02.1999 vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Ausbilderprüfung befreien werden.....“
das heißt:
Die Absolventen unserer Ausbildung erhalten bei der Industrie- und Handelskammer die Ausbildereignung ohne Prüfung.
nach oben
Nach Vorgabe des Regierungspräsidiums gibt es folgende Prüfungsfächer
- Arbeitserziehung/Arbeitstherapie
- Psychologie
- Pädagogik und Soziologie
- Psychopathologie
- Fertigungstechniken
- Rechts- und Berufskunde
- Fachpraxis
Darüber hinaus gibt es an unserer Schule folgende Ausbildungsschwerpunkte:
- Theologie & Ethik
- Musische Bildung
- Studienfahrten & Exkursionen
- Soziales Lernen
nach oben
In die Ausbildung sind Praktika integriert. Hier geht es um die Umsetzung des erworbenen Wissens in Tätigkeitsfeldern der Arbeitserziehung/Arbeitstherapie. Die Praktika können im gesamten Bundesgebiet abgeleistet werden.
Vollzeitausbildung:
Vermittlung von Praxiskenntnissen in mehrwöchigen Praktika (Blockform)
Berufsbegleitende Ausbildung:
Praxis als integrierter Bestandteil der gesamten Ausbildung
nach oben
Vollzeitausbildung:
2 Jahre mit anschließendem Berufspraktikum
Berufsbegleitende Ausbildung:
3 Jahre mit integriertem Berufspraktikum
nach oben
155 Euro monatlich während der Dauer der Ausbildung
nach oben
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ausbildung vom Arbeitsamt bzw. von den Versicherungsträgern gefördert, zudem bestehen Finanzierungsmöglichkeiten nach BaföG und durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
nach oben
erfolgt
- durch staatliche Prüfung
Staatliche Anerkennung kann beantragt werden - nach erfolgreich abgeleistetem Berufspraktikum (nach der zwei jährigen Vollzeitausbildung)
- nach der staatlichen Prüfung (am Ende der dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildung)
nach oben
- Fachschulreife und abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung
oder
- Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung sowie einer zweijährigen beruflichen Praxis.
- Sondergenehmigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bei berufsbegleitender Ausbildung:
zusätzlich hauptberufliche Tätigkeit in einem Tätigkeitsfeld der Arbeitserziehung/ Arbeitstherapie
nach oben
erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopien der Schulabschluss-, Berufsausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- ärztliches Zeugnis (vom Hausarzt)
- polizeiliches Führungszeugnis
- pfarramtliches Zeugnis (oder schriftliche Begründung)
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (über 8 Doppelstunden)
Bei Vorlage aller Unterlagen werden Sie zu einem Aufnahmegespräch in unsere Schule eingeladen.
nach oben