Arbeitserziehung
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Facts zur Ausbildung

  • Anerkennung als berufliche Fortbildung und Umschulung bei Renten- und Sozialversicherungsträgern und bei der Agentur für Arbeit

  • Die Absolventinnen und Absolventen unseres Fachbereiches sind seit Mai 2006 entsprechend des Beschlusses des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden Württemberg auch anerkannte Fachkräfte in „erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung“.

  • Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart schreibt am 08. März 2000:
    „Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir Ihnen bestätigen, dass wir Absolventen Ihrer dreijährigen Ausbildung nach § 6 Abs. 2 Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 16.02.1999 vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Ausbilderprüfung befreien werden.....“
    das heißt:
    Die Absolventen unserer Ausbildung erhalten bei der Industrie- und Handelskammer die Ausbildereignung ohne Prüfung.

Ausbildungsinhalte

Nach Vorgabe des Regierungspräsidiums gibt es folgende Prüfungsfächer

  • Arbeitserziehung/Arbeitstherapie
  • Psychologie
  • Pädagogik und Soziologie
  • Psychopathologie
  • Fertigungstechniken
  • Rechts- und Berufskunde
  • Fachpraxis

Darüber hinaus gibt es an unserer Schule folgende Ausbildungsschwerpunkte:

  • Theologie & Ethik
  •  Musische Bildung
  • Studienfahrten & Exkursionen
  • Soziales Lernen

Praxis/Praktika

In die Ausbildung sind Praktika inte­griert. Hier geht es um die Umset­zung des erworbenen Wissens in Tätigkeitsfeldern der Arbeitserzie­hung/Arbeitstherapie. Die Praktika können im gesamten Bundesgebiet abgeleistet werden.

Vollzeitausbildung:
Vermittlung von Praxiskenntnissen in mehrwöchigen Praktika (Blockform)

Berufsbegleitende Ausbildung:
Praxis als integrierter Bestandteil der gesamten Ausbildung


Ausbildungsdauer

Vollzeitausbildung:
2 Jahre mit anschließendem Berufspraktikum

Berufsbegleitende Ausbildung:
3 Jahre mit integriertem Berufspraktikum


Schulgeld

155 Euro monatlich während der Dauer der Ausbildung


Finanzielle Förderung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ausbildung vom Arbeitsamt bzw. von den Versicherungsträgern gefördert, zudem bestehen Finan­zierungsmöglichkeiten nach BaföG und durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.


Abschluss / Staatliche Prüfung und staatliche Anerkennung

erfolgt 

  • durch staatliche Prüfung
    Staatliche Anerkennung kann bean­tragt werden
  • nach erfolgreich abgeleistetem Berufspraktikum (nach der zwei jährigen Vollzeitausbildung)
  • nach der staatlichen Prüfung (am Ende der dreijährigen berufs­begleitenden Ausbildung)

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Fachschulreife und abgeschlosse­ne, mindestens zweijährige Ausbil­dung

oder

  • Hauptschulabschluss mit minde­stens zweijähriger Berufsausbil­dung sowie einer zweijährigen beruflichen Praxis.
  • Sondergenehmigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Bei berufsbegleitender Ausbildung:

zusätzlich hauptberufliche Tätigkeit in einem Tätig­keitsfeld der Arbeitserzie­hung/ Arbeitstherapie


erforderliche Bewerbungsunterlagen

erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopien der Schulabschluss-, Berufsausbildungs- und Arbeitszeugnisse
  • ärztliches Zeugnis (vom Hausarzt)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • pfarramtliches Zeugnis (oder schriftliche Begründung)
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (über 8 Doppelstunden)

Bei Vorlage aller Unterlagen werden Sie zu einem Aufnahmegespräch in unsere Schule eingeladen.